Finanzierung der Selbstständigkeit

Möglichkeiten für Kanzleiübernahme oder Anteilskauf

Den Schritt in die Selbstständigkeit können nur die wenigsten Steuerberater vollständig aus eigenen Mitteln finanzieren. Deswegen gehen die meisten früher oder später zur Bank. Aber worauf kommt es beim Gespräch mit dem Kreditinstitut an? Genau das verraten Volker Eilers (Leiter Geschäftskunden) und Heike Römmeler (Zielgruppenmanagerin für Steuerberater) von der Deutschen Bank.

Individuelle Strategien brauchen individuelle Finanzlösungen

Die Ausgangslage unterscheidet sich je nach Vorhaben stark. Dementsprechend können auch die Finanzierungen verschieden ausgestaltet sein. Dabei bieten öffentliche Förderprogramme durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie Landesförderinstitute oftmals einen interessanten Finanzierungsbaustein.

Informationen und Besicherungen beeinflussen die Risikoeinschätzung. Damit wirken sie sich des Weiteren auf die Finanzierungskosten eines Kanzleikaufs aus. Die Analyse und das Beratungsgespräch seitens der Bank drehen sich daher anfänglich um folgende fünf Fragestellungen:

Wer? – Wer ist Kreditnehmer und welchem Vermögen (privat oder betrieblich) wird die Investition zugeordnet?

Was? – Welches Vorhaben wird finanziert und wie sehen die Investitionsdetails aus?

Wie? – Welche Anforderungen hat der Käufer an die Finanzierung und welche Finanzierungsarten stehen zur Auswahl?

Wogegen? – Welche Besicherungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

Woraus zurück? – Wie erfolgt die Rückführung?

Zunächst stehen die ersten beiden Punkte im Fokus, also das „Wer“ und „Was“. Daher sollten Steuerberater folgende Unterlagen für das Bankgespräch vorbereiten.

Überblick über die erforderlichen Unterlagen des Kanzleikäufers:

  • Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) der letzten drei Jahre (sofern bereits selbstständig)
  • Aktuelle BWA mit Summen- und Saldenlisten (sofern bereits selbstständig)
  • Aktuelle Gehaltsabrechnungen (sofern bisher unselbstständig)
  • Letzte/r Einkommensteuerbescheid/-erklärung inkl. Anlagen
  • Private Selbstauskunft zzgl. entsprechender Nachweise zu Einkommen, Vermögen und Verbindlichkeiten
  • Vorhabensbeschreibung und Rentabilitätsplanung
  • Gegebenenfalls Business- und Liquiditätsplan

Folgende Unterlagen sollte der Kanzleiverkäufer dem Käufer vorab zur Verfügung stellen:

  • Jahresabschluss bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) der letzten drei Jahre
  • Aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) mit Summen- und Saldenlisten
  • Gesellschaftsvertrag (sofern vorhanden)
  • Mietvertrag
  • Inventarverzeichnis als Bestandteil des Kaufvertrages
  • Anonymisierte/kumulierte Mandantenliste (inklusive Branche, Rechtsform, Lebensalter Mandant/Zeitdauer der Existenz des Unternehmens, Umsatzunterteilung auf Tätigkeitsgebiete etc.)

Aus diesen Unterlagen und den Gesprächen zwischen Käufer und Verkäufer lassen sich zum Beispiel folgende Fragen ableiten:

  • Welcher Kaufpreis steht zur Verhandlung?
  • Gibt der Kaufpreis die Mandantenstruktur wieder?
  • Welche Abwanderungsgefahren gibt es aus dem Alter der Mandantschaft oder aus persönlichen Bindungen zum Verkäufer?
  • Wird die Abwanderungsgefahr über Abschmelzungsklauseln im Kaufvertrag geregelt? (Kaufvertragsentwurf vor endgültiger Kreditentscheidung nötig)

Werden diese Fragen im Bankgespräch behandelt, ist die Bank sehr wahrscheinlich mit der Finanzierung von Kanzleikäufen vertraut. Einem erfahrenen Bankberater ist bewusst, dass vielen Steuerberatern nur eingeschränkt Eigenkapital zur Verfügung steht. Damit können diese nur bedingt private Sicherheiten stellen. Grundsätzlich gilt: Eine Kanzleifinanzierung ist – wie jede gewerbliche Finanzierung – abzusichern.

Wenn der Käufer eine gute Bonität/Vermögenslage vorweisen kann (was bei vielen Steuerberater-Kanzleigründern der Fall ist), der Kaufpreis angemessen ist und das neue Vorhaben einen stabilen Cash-flow erwarten lässt, dann könnte ein Finanzierungsmodell wie folgt aussehen:

Finanzierungsbeispiel – Kauf einer Steuerkanzlei (Existenzgründung)

| Kauf einer Steuerkanzlei, Kaufpreis 400.000 € | 

| Finanzierung der neuen Geschäftsausstattung für die Kanzlei 30.000 € | 

| Betriebsmittelbedarf 30.000 € |

Ein Kunde im Ruhrgebiet hat 2013 seine Steuerberaterprüfung abgeschlossen und ist seither als angestellter Steuerberater tätig. 2017 kauft er eine langjährig bestehende Steuerkanzlei in der Nachbarstadt. Aus den Rücklagen seiner Angestelltentätigkeit hat er bereits eine Wohnungseinrichtung bezahlt sowie in eine Lebensversicherung zur Altersvorsorge eingezahlt. Darüber hinaus hat der Kunde 15.000 € Reserven auf einem Sparkonto angelegt.

InvestitionsvolumenFinanzierungslösung
Kaufpreis400.000 €NRW Bank, Laufzeit 10 JJahre, tilgungsfreies Anlaufjahr, Zinssatz nom. 1,4 % p. a. (Verzicht auf Ausfallbürgschaft der Landesbank bei guter Bonität und stabilem Cashflow)430.000 €
Betriebsmittelbedarf30.000 €Deutsche Bank, Kontokorrentlinie 6,75 % p .a.30.000 €
Geschäftsausstattung30.000 €

Gesamt460.000 €Gesamt460.000 €

Quelle: Deutsche Bank, Finanzierung einer Kanzleifinanzierung aus 2017, Stand: November 2017

Nicht immer sind Sicherheiten erforderlich. Je nach Konstellation kann auch auf Eigenkapitaleinsatz verzichtet werden. Die Entscheidung hierüber wird im Einzelfall getroffen. Es gibt zahlreiche Kanzleifinanzierungen, die mit nachfolgenden Parametern bei sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen dargestellt wurden:

  • Verzicht auf den Eigenkapitaleinsatz
  • Todesfallabsicherung
  • Verzicht auf sonstige Sicherheiten aus dem Privatvermögen
  • Ohne Ausfallbürgschaft öffentlicher Institute
  • Laufzeit von bis zu zehn Jahren

Wichtig für die Einbindung öffentlicher Förderprogramme: Die Antragstellung muss immer über die Hausbank und vor dem Kanzleierwerb erfolgen. Der Steuerberater sollte das Förderprogramm wählen, das optimal zu seinem Investitionsvorhaben passt. Wie eine solche Finanzierung aussehen kann (auch wenn längere Laufzeiten benötigt werden), lässt sich an folgendem Beispiel gut erläutern.

Finanzierungsbeispiel – Kauf einer bestehenden Kanzlei

| Alteingesessene Kanzlei, Anteilskauf von 50 % eines jungen Steuerberaters, der bisher angestellt war |

| Spätere Übernahme der übrigen Anteile des Altinhabers gegebenenfalls vorgesehen |

| Bindung von Eigenkapital durch private Immobilieninvestition |

Den Einsatz der lastenfreien Privatimmobilie als Sicherheit für das Bankdarlehen bewertet die KfW als Einsatz der erforderlichen 15 % Eigenkapital.

InvestitionsvolumenFinanzierungslösung
Kaufpreis255.000 €Eigenkapital0 €


Deutsche Bank Investitionsdarlehen, 15 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung, Sicherheit 178,5 TEUR Grundschuld auf Privathaus178.500 €


ERP-Kapital für Gründung, 15 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung, 7 Jahre tilgungsfrei, 100 % Haftungsfreistellung, Sollzinsen 0,65 % im 1. - 3. Jahr | 2,65 % im 4. - 10. Jahr, jeweils 1 % Garantieentgelt76.500 €
Gesamt255.000 €Gesamt255.000 €

Quelle: Deutsche Bank, Finanzierung einer Kanzleifinanzierung aus 2017, Stand: November 2017

Fazit

Offene Gespräche und Transparenz zwischen Verkäufer und Käufer führen zum Erfolg. Gleiches gilt für das Bankgespräch zur Kanzleifinanzierung. So ist es der Bank möglich, den Käufer gut zu beraten – mit individuellen Finanzierungsbausteinen, attraktiven Konditionen sowie Rahmenbedingungen.

Heike Römmeler, Deutsche Bank
Heike Römmeler, Deutsche Bank

Heike Römmeler

Ist bei der Deutschen Bank für das bundesweite Zielgruppenmanagement Beratende Berufe zuständig. Ihr Fokus liegt auf Steuerberatern. (heike.roemmeler@db.com)


Volker Eilers, Deutsche Bank
Volker Eilers, Deutsche Bank

Volker Eilers

Ist Leiter Geschäftskunden und Freie Berufe im Marktgebiet Nord Westfalen bei der Deutschen Bank. (volker.eilers@db.com | Tel. 0251 / 594-866)

Mehr Informationen unter: www.deutsche-bank.de/steuerberater

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