Steuerberaterprüfung bestanden – und dann?

Erst angestellt, danach selbstständig

Nach erfolgreich abgelegter Steuerberaterprüfung entscheiden sich viele Steuerberater für den Berufseinstieg als Angestellter. Doch warum ist das so? Wie hoch ist das Gehalt als angestellter Steuerberater im Vergleich zur Selbstständigkeit? Lohnt es sich, dabei nebenberuflich selbstständig zu sein? Oder ist vielleicht eine Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater die beste Option? Antworten dazu finden Sie im nachfolgenden Artikel.

Eines vorweg: Nach wie vor sind die meisten Steuerberater selbstständig. Knapp 70 Prozent aller Berufsangehörigen haben eine eigene Kanzlei. Vor dem großen Schritt in die berufliche Unabhängigkeit entscheiden sich aber viele Steuerberater erst einmal für eine Tätigkeit als Angestellter.

Angestellt als Steuerberater – der sichere Einstieg

Nur wenige Absolventen gründen direkt nach bestandener Steuerberaterprüfung ihre eigene Kanzlei. Stattdessen können Steuerberater laut einer Studie der Kammern München und Nürnberg beim Start in die Selbstständigkeit auf durchschnittlich 7,6 Jahre Angestelltentätigkeit zurückblicken.

Einer der wichtigsten Gründe dafür: Junge Steuerberater wollen zunächst ausreichend Praxiserfahrung sammeln, um für ihren anspruchsvollen Alltag als Kanzleiinhaber besser gerüstet zu sein. Wie wird das Controlling durchgeführt? Wie sieht die Honorargestaltung aus? Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen können Angestellte von ihrem Arbeitgeber erfahren. Daraus lassen sich Schlüsse für die eigene Kanzlei ziehen. Und der Erfahrungsschatz, der sich daraus ergibt, wiegt das zunächst geringere Gehalt als angestellter Steuerberater meist wieder auf.

Was verdient ein Steuerberater: selbstständig vs. angestellt

Ist die Steuerberaterprüfung bestanden, scheuen viele das Risiko, das mit der Finanzierung der Selbstständigkeit einhergeht. Sie legen erst einmal Wert auf ein monatlich gleichbleibendes, geregeltes Einkommen.

Im Schnitt verdienen angestellte Steuerberater zwischen 50.000 (Einstiegsgehalt) und 60.500 Euro brutto pro Jahr. Wobei dieses mit zunehmender Berufserfahrung über die Jahre auch auf bis zu 92.000 Euro ansteigen kann. Allerdings gibt es auch hier viele Faktoren, die das Gehalt nach oben oder unten beeinflussen. Dazu gehören bspw. die Unternehmensgröße, die vereinbarten Boni und der Unternehmensstandort. Ein gutes Drittel der Steuerberater bleibt dann im Angestelltenverhältnis.

Das größte finanzielle Entfaltungspotenzial birgt aber natürlich weiterhin die Selbstständigkeit. Das Gehalt von Steuerberatern mit einer eigenen Kanzlei, gemessen am erwirtschafteten Überschuss, betrugt laut STAX-Befragung der Bundessteuerberaterkammer im Schnitt 107.000 Euro und ist nach oben hin offen.

Der Gang in die Selbstständigkeit ist für Steuerberater also ein Schritt, der sich lohnt. Deshalb wollen viele Steuerberater mit ausreichend Berufserfahrung eine Kanzlei gründen oder die Nachfolge einer bestehenden antreten. Die Berufserfahrung wiederum stammt häufig von einer Anstellung bei den „Big Four“.

Berufseinstieg bei den "Big Four"

In der Praxis entscheidet sich eine große Anzahl von jungen Steuerberatern nach der Steuerberaterprüfung für einen Berufseinstieg bei den "Big Four". Laut deren Geschäftszahlen beschäftigten diese im Geschäftsjahr 2020 weltweit stolze 1.13 Millionen Angestellte und erzielten einen Umsatz von rund 160 Milliarden Euro.

Die vier umsatzstärksten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind:

  • Deloitte
  • EY (Ernst & Young)
  • KPMG
  • PwC (PricewaterhouseCoopers)

Von einem Start bei diesen vier Gesellschaften versprechen sich junge Steuerberater mehrere Vorteile: Sie erhalten dort einen breiten Überblick über verschiedenste Tätigkeiten und Branchen und können sich mit komplexen Mandanten vertraut machen. Damit schaffen sie eine gute Grundlage für eine spätere Spezialisierung in einer eigenen Kanzlei. Dabei ist das Gehalt mit einer Spanne von 60.000 bis 78.700 Euro für angestellte Steuerberater auch leicht überdurchschnittlich dotiert.

Zudem haben sie die Chance, aussichtsreiche Kontakte zu knüpfen – sogar über Branchengrenzen hinweg. Schließlich arbeiten die "Big Four" mit interdisziplinären Teams aus Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Unternehmensberatern und Rechtsanwälten. Angesichts dieser Konstellation ist es gut möglich, dass sich der zukünftige Sozius im Kollegenkreis findet. Grundsätzlich gilt: Mit dem Netzwerken kann man gar nicht früh genug anfangen – weshalb es sich auch für angehende Steuerberater lohnt, sich ein digitales Profil aufzubauen.

Es gibt aber auch negative Aspekte. Laut KarriereSpiegel liegt die Fluktuationsrate der Mitarbeiter in diesen vier Gesellschaften bei schätzungsweise 10 bis 20 Prozent. Mögliche Gründe dafür: die überdurchschnittlich hohe Arbeitsbelastung und der enorme Leistungsdruck.

Angestellt und nebenberuflich selbstständig – die Vor- und Nachteile für Steuerberater

Doppelt hält besser: So lautet vermutlich das Motto vieler Steuerberater, die nach erfolgreicher Steuerberaterprüfung hauptberuflich Angestellte und nebenberuflich Selbstständige sind. Für solch eine Konstellation spricht, dass die jungen Berater erst einmal Mandanten gewinnen können ohne ausschließlich auf den Ertrag ihrer eigenen Kanzlei angewiesen zu sein. Darüber hinaus können sie so das wirtschaftliche Potential ihrer Kanzlei testen. Besteht zum Beispiel genügend Bedarf an den angebotenen Leistungen?

Die Kehrseite der Medaille: Die Kombination aus hauptberuflicher Tätigkeit als Angestellter und nebenberuflicher Selbstständigkeit stellen eine Doppelbelastung dar. Gerade Menschen, die großen Wert auf ausreichend Freizeit legen, stoßen an ihre Grenzen. Ein weiterer Minuspunkt: Gleichzeitig angestellte und selbstständige Berater sind zeitlich weniger flexibel, wenn es etwa darum geht, Mandanten vor Ort zu besuchen.

Aber wann ist eine Selbstständigkeit nebenberuflich? Nur, wenn die eigene Kanzlei nicht den Arbeitsmittelpunkt bildet. Dabei dient ein Wert von weniger als 18 bis 20 Arbeitsstunden pro Woche als Orientierungshilfe. Außerdem sollte das Gehalt von nebenberuflich selbstständigen Steuerberatern das Arbeitseinkommen nicht übersteigen. Wenn der Kanzleiinhaber einen Mitarbeiter beschäftigt, wird eine hauptberufliche Selbstständigkeit angenommen.

Sonderfall: Syndikus-Steuerberater

Seit 2008 gibt es die Möglichkeit, den Beruf des Steuerberaters neben der Angestelltentätigkeit selbstständig auszuüben. Der sogenannte Syndikus-Steuerberater ist ein Berater, der bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber (beispielsweise in der Steuerabteilung eines Unternehmens oder Verbands) angestellt und gleichzeitig als Selbstständiger tätig ist.

Im Rahmen der Angestelltentätigkeit dürfen diese Steuerberater aber nur Vorbehaltsaufgaben im Sinne des § 33 StBerG erfüllen, zum Beispiel die Erstellung der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Zusätzlich muss der Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen, dass er mit der parallelen Selbstständigkeit seines Angestellten einverstanden ist. Das Muster eines solchen Dokuments kann bei der zuständigen Steuerberaterkammer angefordert werden. Weitere Voraussetzung: Der Syndikus-Steuerberater muss eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließen – wie alle anderen Steuerberater.

Sind diese Bedingungen erfüllt, kann der Steuerberater von der Kammer zum Syndikus bestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt profitiert er von den Leistungen des Steuerberater-Versorgungswerks (beispielsweise Altersruhegeld, Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit) und ist von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit.

Fazit

Klar ist: Es gibt nach dem Bestehen der Steuerberaterprüfung viele Möglichkeiten, in den Beruf zu starten. Ob man dabei die Selbstständigkeit oder den sicheren Einstieg als Angestellter vorzieht, hängt vor allem von der Risikobereitschaft und den Gehaltsvorstellungen ab. Die meisten entscheiden sich für das zunächst etwas geringere Gehalt als Angestellter der „Big Four“ bzw. Syndikus-Steuerberater, um Erfahrung zu sammeln und Kontakte zu knüpfen. So fällt der Weg zur eigenen Kanzlei samt selbstbestimmtem Gehalt leichter. Wobei sich gezeigt hat, dass sich mit zunehmender Berufserfahrung auch als angestellter Steuerberater ordentliche Summen erwirtschaften lassen.

Übrigens: Wenn Sie das Examen noch vor sich haben, möchten wir Ihnen folgenden Artikel ans Herz legen: So bewahren Sie bei der Steuerberaterprüfung einen kühlen Kopf.

Redaktion Steuerberaterseite.de
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