Steuerberater müssen täglich Mandanten bei Entscheidungen unterstützen, deren ganze Auswirkungen mitunter erst Jahre später deutlich werden. Es kommt vor, dass diese Beschlüsse nach einiger Zeit von allerlei Personen und Institutionen beurteilt werden. Aufgrund der Entwicklung in der Zwischenzeit legen sie dabei andere Maßstäbe an, als es der Berater zum Zeitpunkt seiner Tätigkeit getan hat.
Für den betroffenen Mandanten kann das zu straf- und/oder zivilrechtlich existenzgefährdenden Situationen führen. Mandanten suchen dann häufig einen Schuldigen und finden ihn vermeintlich im Berater.
Viele Mandanten wenden sich von ihrem langjährigen Berater ab, wenn sie mit seiner Entscheidung rückblickend unzufrieden sind. Das ist für den Kanzleiinhaber schon ärgerlich genug.
Zunehmend ist aber der Trend zu erkennen, dass
Wie schnell solche Konstellationen zu Lasten des bisherigen Beraters eskalieren können, zeigt folgendes Beispiel:
Möglicher Fall:
Ein langjähriger Mandant gibt regelmäßig mehr oder weniger deutlich verspätet seine Steuererklärungen ab. Sei es, weil er die voraussichtliche Nachzahlung gerade nicht begleichen kann, oder, weil er Fristen häufig einfach aus dem Auge verliert.
Mal ergeht ein Schätzbescheid, mal gibt es Verspätungszuschläge. Sonst hat diese regelmäßige Verletzung steuerlicher Erklärungspflichten zunächst jahrelang keine Konsequenzen. Dann aber taucht Kontrollmaterial auf und ab diesem Zeitpunkt geht es Schlag auf Schlag. Alles beginnt mit einer Betriebsprüfung. Diese wird wegen Verdachts der Einkommensteuerhinterziehung durch verspätete und/oder unvollständige Erklärungen zur Fahndungsprüfung. Es folgen Steuerstreit- und Steuerstrafverfahren bis vor das Finanzgericht und den Strafrichter.
Ergebnis: Der ehemalige Mandant kann die Mehrsteuer nicht bezahlen. Er zeigt auf den bisherigen Berater und behauptet fälschlicherweise, diesen angeblich vollumfänglich mit allen nur denkbaren Tätigkeiten zur Vermeidung genau dieser Entwicklung beauftragt zu haben. Und selbstverständlich habe der bisherige Berater natürlich auch alles genau gewusst.
Die Folgen: Der neue Berater prüft deshalb Schadenersatzpotential, der Strafrichter würde den bisherigen Berater gerne als Zeugen hören. BuStra und Staatsanwaltschaft interessieren sich auch für die Rolle des bisherigen Beraters und das Veranlagungsfinanzamt prüft die Möglichkeit eines Haftungsbescheides gegen den Steuerberater, weil der Ex-Mandant nicht mehr zahlen kann.
Diese und viele weitere denkbare Konstellationen haben eines gemeinsam: Sie sind für den Berater, sein Vermögen, seine Reputation und mitunter auch für seine Zulassung gefährlich.
Denn selbst wenn schlussendlich alle Haftungsansprüche von Seiten des Mandanten, des Fiskus, eines Kreditinstituts oder weiterer Anspruchsteller ins Leere gelaufen sind und auch ein eventuell gegen den Berater eingeleitetes Steuerstrafverfahren mangels Tatverdacht eingestellt wurde, hat die Abwehr all dieser Gefahren den Berater mitunter über Jahre sehr viel Zeit, Geld und Nerven gekostet. Diese Entwicklung muss der Berater nicht stoisch erdulden. Sie kann durch gute Vorbereitung zum Schutz des Beraters gesteuert und deutlich entschärft werden.
Es gibt tatsächlich eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie sich Steuerberater gegen die oben beschriebenen Risiken schützen:
Natürlich kann schlussendlich kein Berater komplett verhindern, dass er wie im Beispielfall in die Schusslinie gerät – egal, wie gut er gearbeitet hat. Schließlich reicht es mitunter schon, dass ein Mandant mit einem tatsächlich rechtlich unvermeidbaren Ergebnis unzufrieden ist oder versucht, eigene Verfehlungen beim Berater abzuladen.
Solch einem Verhalten ist jedoch kein Kanzleiinhaber schutzlos ausgeliefert. Der Berater kann durch einige recht einfache Maßnahmen sicherstellen, dass er auf solche Auseinandersetzungen gut vorbereitet ist. So spart er sich Zeit, Geld und Nerven.
Daniel Dinkgraeve LL.M./EMBA ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Gründungspartner bei Dinkgraeve Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, München. Außerdem verfasst er für den LSWB – neben anderen wissenschaftlichen Veröffentlichungen – Newsletter und hält Seminare zu aktuellen steuerlichen und steuerstrafrechtlichen Themen.(www.dinkgraeve.eu)
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